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CMAS *** - Ausbildung nach CMAS Standard Kursziel
· Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Organisation und Führung von Tauchgängen unter erschwerten Bedingungen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge unter erschwerten Bedingungen, auch einfache Tauchgänge mit unerfahrenen Tauchern (wenigstens IDA/CMAS *), sicher planen und durchführen können.
Voraussetzungen
· Mindestalter: 18 Jahre.
· Ausbildungsstufe: CMAS **
· Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien der IDA, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.
· Nachweis von mindestens 60 Tauchgängen davon mindestens 40 seit dem Logbucheintrag „IDA/CMAS“ ** beendet“. 20 dieser Tauchgänge sollten den Bewerber dabei auf eine Wassertiefe zwischen 25 und 40 m geführt haben. Die Tauchgänge, die während eines Pflichtspeziallehrganges absolviert werden, gelten nicht als Pflichttauchgänge.
· SK „Tauchsicherheit & Rettung“.
· SK „Nachttauchen“.
· SK „Trockentauchen“, Strömungstauchen“, „Wracktauchen“ und „Sporttauchen in Meereshöhlen“ werden empfohlen.
Hinweis:
· Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.
· Bei Vorlage eines IDA/CMAS-Apnoe-Tauchsportabzeichens entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-Abzeichen und Abschluss des CMAS Gold nicht mehr als 3 Jahre liegen.
Theoretischer Teil
· Unterrichtseinheiten: 6
· Lehrinhalte:
o Grundlagen für das selbständige Sporttauchen mit und ohne Gerät unter erschwerten Bedingungen.
· Prüfungsinhalte:
o Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten IDA/CMAS-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.
Praktischer Teil
· Der Kandidat soll folgende Übungen erfüllen können (mit ABC-Ausrüstung):
o 60 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).
o 45 Meter Streckentauchen ohne oder 40 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.
o 10 Meter Tieftauchen im Freiwasser. <!--[if !vml]-->
o 60 Minuten Zeitschnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 1.500 Meter, davon je 15 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse.
o 150 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 7,5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 150 Meter an der Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen Transportgriffen.
o Befestigen einer Leine mit einem Palstek an einem Gegenstand, der auf 5 Meter Tiefe liegt.
· Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):
o Tauchgang 1: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer. Als Gruppenführer Durchsetzten eines Abstandes aller Mittaucher zum Grund von 1 bis 2 Meter bei mehrfach wechselnden Tiefen, so daß kein Sediment aufgewirbelt wird. Als Gruppenführer Hilfestellung beim Wiederbefestigen des Flossenbandes und Wiederanlegen einer Flosse, die ein Mittaucher beim Tauchen „verloren“ hat.
o Tauchgang 2: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer. Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung aus 20 Meter Tiefe im freien Wasser bis auf 3 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe, einem Stopp von 1 Minute auf 6 und von 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe. Nachtarieren mit dem Mund ist zulässig.
o Tauchgang 3: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer. Als Gruppenführer Abgeben des Zweitautomaten an einen Mittaucher in 20 Meter Tiefe (Atmung der Mittauchers aus dem Zweitautomaten) und anschließend geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen mit der gesamten Tauchgruppe im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von 1 Minute auf 6 und 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe; Hinauflassen einer Markierung an die Wasseroberfläche zu Beginn des Stopps auf 3 Meter Tiefe. Als Gruppenführer 20 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTGAusrüstung in beliebiger Lage.
o Tauchgang 4: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer. Als Gruppenführer: Vor dem Tauchgang korrektes Ausrüsten und Funktionstests bei der gesamten Gruppe. Als Gruppenführer: Setzen einer Taucherboje zu Beginn des Tauchganges in 20 Meter Tiefe und Einholen der Taucherboje zum Ende des Tauchganges. Als Gruppenführer: Wiederfinden der Taucherboje zum Ende des Tauchganges durch richtiges Orientieren beim Tauchen oder Auftauchen an die Wasseroberfläche, Anpeilen und Antauchen im Flachwasser, wenn die Boje nicht wiedergefunden wurde.
o Tauchgang 5: 06-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer. Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als Nachttauchgang (unter sonst normalen Bedingungen).
o Tauchgang 6: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 3 Taucher und Tauchlehrer. Als Gruppenführer Transportieren eines „verunfallten“ Mittauchers unter Einbeziehung der gesamten Tauchgruppe aus 15 Meter Tiefe an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot (wenigstens 100 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord. Demonstrieren und Erläutern der Zweihelfer-Methode. Demonstrieren und Erläutern der stabilen Seitenlage und der Schocklage. Erstellen eines Notfallplanes für den Tauchplatz vor dem Tauchgang und Einweisung der Mittaucher.
Erfolgskontrolle
· Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.
Berechtigung
· Ein IDA/CMAS*** -Taucher ist berechtigt, eigenverantwortlich Tauchgänge bis zu einer Wassertiefe von 40m durchzuführen. Ein IDA/CMAS*** -Taucher ist weiterhin berechtigt, Gruppentauchgänge zu planen, durchzuführen und zu leiten. Ein IDA/CMAS*** -Taucher ist berechtigt, nach Zulassung durch einen IDA- TL, an einer IDA Tauchbasis/-schule unter Aufsicht und Anleitung eines IDA-TL zu arbeiten. Ein Haftpflichtversicherungsschutz muss bestehen. Vor Beginn der Basisarbeit muß der IDA/CMAS*** -Taucher die IDA-Tauchlehrer- Vorbereitungsseminare Medizin/Rescue, Technik und Rhetorik besuchen. Ein IDA/CMAS***-Taucher ist ebenfalls berechtigt, sich bei einem IDA-TL** zum Tauchlehrerassistenten anzumelden.
Beurkundung
· Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem IDA/CMAS-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung und ein Einkleber für den Taucherpass, eine Urkunde und eine Scheckkarte.
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